BRASS BERATUNG BERGISCH GLADBACH - UNSERE PREISE & AGB

Hier finden Sie meine Preise, Gebühren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Bereiche (Privatpersonen, Unternehmen).
 


Information zur Kosten und Kosten­­übernahme durch Kranken­kassen

Kostenfreier Kennenlern-Termin

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, mich vor Start einer Zusammenarbeit kennenzulernen. Hierfür biete ich telefonische und auch persönliche Informationstermine von ca. 30 Minuten an. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren. Dieser Termin ist kostenfrei.

Kostenerstattung bei Absagen

Ich halte mir die Zeit für den mit Ihnen vereinbarten Termin frei und kann diesen kurzfristig nicht weiter vergeben, deswegen bitte ich Sie, diesen 48 Std. vorher abzusagen. Sollten Sie eine Sitzung, auch eine kostenfreie, nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie daher um eine frühzeitige Terminabsage. Erfolgt die Absage erst innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe der jeweils angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt (siehe § 615 BGB).

Die Zahlung der Gebühren erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung.

Leistungen für Psychotherapie als Heilpraktiker

Durch die Heilerlaubnis als Heilpraktikerin (Psychotherapie) übernehmen die Mehrzahl der privaten Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen. Je nach Kasse gelten unterschiedliche Erstattungsrichtlinien. Die gesetzlichen Krankenkassen über nehmen leider seit der Gesetzesänderung in 2018 keine Heilpraktiker-Leistungen mehr, das gleiche gilt für die Beilhilft. Wenn Sie unsicher sind, bitte ich Sie, vorab mit Ihrer Krankenkasse die Voraussetzungen und den Leistungsumfang zu klären.

Diese Leistung setzt voraus, dass Beschwerden mit Krankheitswert bestehen, d.h. es erfolgt ein umfangreiches Anamnese-Gespräch und daraufhin eine Diagnose des Krankheitsbild nach ICD-10.

Patienten, die eine Rechnung für Erstattung von Krankenversicherung benötigen, wird eine nach GebüH spezifizierte Rechnung ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Zahlungsverpflichtung über das vorher vereinbarte Honorar mit mir eingehen, d.h. unabhängig davon, wie hoch die Erstattung ausfällt, ist die vorher mit Ihnen vereinbarte Summe zu zahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH), das Honorar beträgt für 50 Min.: 90€ (umsatzsteuerbefreite Leistung). Termine mit längerer Dauer werden entsprechend anteilig höher in Rechnung gestellt.

Einzel-, Paar- und Familienberatung

Unter Beratung fallen Themen mit Lebensweltbezug und kommt dann zum Tragen, wenn keine Beschwerden mit Krankheitswert bestehen, also die Probleme noch nicht so stark ausgeprägt sind, dass eine Diagnose nach ICD-10 gestellt werden kann. In der Regel werden zwischen 5 - 10 Sitzungen benötigt.
Da Beratungsleistungen umsatzsteuerpflichtig sind, liegt das Honorar bei: 50 Min.: 90€ (zzgl. aktueller MwSt), Termine mit längerer Dauer werden entsprechend anteilig höher in Rechnung gestellt.

Paar- und Familientherapie: 75 Min. = 135€ (zzgl. aktueller MwSt)

Coaching - Schnelle Hilfe

Coaching umfasst in der Regel nur wenige Termine. Themen haben ausschließlich Lebensweltbezug und sind nicht als Krankheit einzustufen. Das Wingwave-Coaching ist eine anerkannte Methode des Kurzzeit-Coachings. Die Kosten werden vom Klienten selber getragen, je nach Themenstellung auch von Arbeitgebern. Die Rechnungen können bei der individuellen Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wieso ist Coaching teurer als Beratung oder Therapie? In der Regel bedeuten Coaching-Sitzungen wesentlich mehr Vor- und Nachbereitung, da ein schnelles und effektives Vorgehen gewünscht wird. Auch die Anzahl der Sitzungen ist mit 3 - 5 Sitzungen i.d.R. wesentlich niedriger als bei therapeutischer Arbeit. Unter diese Dienstleistung fällt auch die Arbeit mit Teams im Unternehmenskontext.

Bezüglich der Honorar-Höhe bin ich zudem durch den Verband gebunden, der ein Mindesthonorar vorgibt. Die Kosten für Coaching je 50 Min.: 150€ (zzgl. aktueller MwSt) Termine mit längerer Dauer werden anteilig höher in Rechnung gestellt.

Sie erhalten eine Rechnung, um diese steuerlich verwenden zu können.

Stressmanagement

Als Einzelberatung liegen die Preise wie o.g. unter Therapie bzw. Beratung angegeben und es gelten die gleichen Bedingungen. Manche Krankenkassen erstatten Leistungen zum Systemischen Gesundheitscoaching, hierunter fällt diese Art der Dienstleistung. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung.

Eine günstige und von den Krankenkassen unterstützte Möglichkeit für ein Stressmanagement-Training sind zertifizierte Gruppenkurse. Termine finden Sie hier.

Gebühren für einen Stressmanagement-Gruppenkurs liegen bei: 214,20€ (incl. MwSt.) für 9 Termine

Kosten für Dienstleistungen außerhalb meiner Praxisräume

Meine Dienstleistung biete ich ohne weiter Kosten innerhalb meiner Praxisräume an- Siebenmorgen 28 in Refrath . Je nach Bedarf sind auch folgende Varianten möglich:
Ort: Nach Vereinbarung

  • beim Klienten, am Arbeitsplatz, Live- und Situationsbegleitung
  • In den Praxis Heilpraktiker Jäschke-Stommel, Jünkersfeld 6, Ruppichteroth
  • In der Natur (Walk and Talk)

Für die genannten Möglichkeiten entstehen zusätzliche Kosten für z.B. Miete, Anreise oder Zeit. Diese werden vor Beginn der Beratung mit dem Klienten verbindlich vereinbart.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse - Ich unterstütze Sie dabei

Sie können bei Ihrer Krankenkasse die Investition für meine Leistungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren nach SGB V §13 Abs.3 beantragen, dabei unterstütze ich Sie gerne.

Hierfür gelten folgende Voraussetzung:

  • Sie finden keinen Psychotherapeuten mit Kassensitz, der in angemessener Entfernung zu Ihrem Wohnort sitzt und Ihnen in angemessener Zeit (weniger als 3 Monate) einen Therapieplatz anbieten kann. Über diese Telefonate erstellen Sie ein Telefonprotokoll, auf dem Sie festhalten, von welchen  Psychotherapeuten mit Kassensitz Sie wann abgelehnt wurden bzw. wie lange Sie auf einen Therapieplatz warten müssten. Es sind mindestens 5 Therapeuten mit Kassensitz aufzuführen,
  • Der Hausarzt oder ein Arzt mit Psychotherapieerfahrung, bestätigt die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Therapie und kann körperliche Ursachen ausschließen, Von Ihrem Hausarzt wird Ihnen dann eine Notwendigkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht erstellt.
  • Sie erhalten von mir ein vorformuliertes Anschreiben, das Sie auf Ihre Bedürfnisse anpassen können. Dies muss einen Hinweis auf meine Qualifikation als Systemische Therapeutin mit Heilerlaubnis gemäß Heilpraktiker (Psychotherapie) und der o.g. Anlagen enthalten.
  • Ich stelle Ihnen eine Bestätigung für einen Therapieplatz aus, in der die Diagnose aufgeführt wird und der ein Kostenvoranschlag beiliegt.
  • Wichtig ist, dass wir diesen Antrag vor Beginn der Psychotherapie stellen. In der Regel werden erst einmal 12 Sitzungen beantragt (Kurzeitherapie).

Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, ich helfe Ihnen gerne.

Hinweis in eigener Sache: Leider übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten für die Exploration und Befund, die wir im Erstgespräch gemeinsam erarbeiten, d.h. das Kosten in Höhe von ca. 90€ sind von Ihnen privat zu tragen sind.

Genannten Gebühren sind vorbehaltlich Fehler und Änderungen, Stand 2/2023

Selbst zahlen oder eine Erstattung durch die Kranken­versicherung beantragen?

Wenn Sie etwas für Ihre psychische Gesundheit tun möchten, dann ist die Kostenseite eine wichtige Überlegung. Daher stelle ich Ihnen nachfolgend verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und die dazugehörigen Kosten und mögliche Erstattungsvarianten vor, wobei die Angaben keine Gewähr auf tatsächliche Erstattung darstellen.

Ich bitte Sie, auch Folgendes zu bedenken, die Übernahme der Kosten durch einen Dritten hat Vor- und Nachteile:
Der Vorteil und nicht unwesentliche Faktor ist, dass Sie finanziell entlastet werden und somit vielleicht freier und sorgloser therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können.

Dem Gegenüber steht, dass mit der Kostenerstattung durch Krankenversicherungen auch die Verpflichtung besteht eine Diagnose zu erstellen und diese der Versicherung gegenüber offen zu legen. Damit wird eine Diagnose aktenkundig, heißt bei Beantragung von z.B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Zusatzkrankenversicherungen ist dies mindestens die nächsten 5 Jahre anzugeben und führt in der Regel zu einer Beitragserhöhung, zu Ausschlüssen oder Wartezeiten und im letzten Fall zur Ablehnung des Antrags. Im Rahmen der Beantragung von Verbeamtungen ist es ebenfalls von Nachteil Psychotherapie in Anspruch genommen zu haben.

Viele meiner Klienten verzichten daher auf eine Kostenerstattung durch Ihre Versicherung, auch wenn diese möglich wäre.
Wägen Sie für sich ab, welcher Weg für Sie der richtige ist, ich werde Sie dabei auf jeden Fall unterstützen.

Zum Vergleich: Ein Autofahrer eines kleinen VW Golfs zahlt durchschnittlich pro Monat 50€ Reparaturkosten und 100€ Betriebskosten. D.h. ein fahrtüchtiges Auto ist diesem Autofahrer 1.800€ im Jahr wert. Was ist der Wert der "Fahrtüchtigkeit" von Psyche und Gesundheit?


AGB für Leistungen nach Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker

Aktualisiert: 20.01.2023

Der Therapie-Vertrag wird zwischen Frau Silvia Brass (im folgenden Therapeutin genannt) und der Klientin/dem Klienten (im folgenden Klient genannt) geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Klient nimmt eine psychologische Therapie bei Silvia Brass in Anspruch. Grundlage der Therapie ist eine Diagnosestellung. Beide definieren gemeinschaftlich das Anliegen der Therapie. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch systemische, hypnotherapeutische, wingwave und andere Arbeitsmodelle und Methoden zur Überwindung psychologischer Probleme. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Therapeutin ein multimodales Beratungsverfahren ein, welchen anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u .A. tiefenpsychologische, systemische, verhaltenstherapeutische, neuropsychologische und humanistische Beratungs-, Coaching- und Therapie-Methoden.
Die Tätigkeit bezieht sich auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

§ 2 Therapieerfolg

Silvia Brass kann den gewünschten oder geplanten Erfolg, sowie das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der Klient – arbeiten jedoch nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Erfolg einstellt.

§ 3 Dauer

Ein durchschnittliches Therapiedauer umfasst 10 oder mehr Sitzungen. Beide Parteien vereinbaren dies mündlich und ggf. unter § 10 Sonstiges. Der Therapievertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.

§ 4 Schweigepflicht

Die Therapeutin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.

§ 5 Therapieausschluss

Sollte die Therapeutin im Gespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Therapeutin abgewiesen. Die Therapie wird sofort abgebrochen wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt. Die Kosten für die vereinbarte Sitzung werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

§ 7 Therapeutenhonorar

Der Klient zahlt die anfallenden Therapiekosten nach der Sitzung. Hier kann unter den Möglichkeiten der Barzahlung, Überweisung oder Rechnungsstellung gewählt werden.
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Startseite, sowie Hinweise auf der Seite Kostenübernahme. Eine Einheit beläuft sich auf 50 Min. Sollten nach gemeinsamer Entscheidung zwei Einheiten zusammengelegt werden, beträgt eine Doppeleinheit ca. 100 Minuten. Das Gleiche gilt für eine halbe Einheit die hinzu gewählt wird. Diese beläuft sich dann auf ca. 25 min. Sollte die Beratung in den Räumlichkeiten des Klienten oder an einem anderen Ort der Wahl des Klienten stattfinden (außerhalb der Räumlichkeiten der Beraterin) entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt pro anteiliger Zeitstunde. Es Der Klient erhält eine Rechnung. Die Zahlungsverpflichtung besteht jedoch auch, wenn der Klient versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat.

Der vereinbarte Betrag ist zu zahlen an: Silvia Brass

§ 8 Termine und Ausfallhonorar

Die Termine werden vom Klienten und Therapeut im Voraus vereinbart. Sollte der Klient den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, schuldet er Silvia Brass ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Therapiesatzes/Beratungshonorars und ggf. die Erstattung der Reise- und Zeitkosten. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin wenigstens 2 Werktage zuvor schriftlich abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient die Therapeutin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. einen entsprechenden Nachweis erbringen.

§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Gerichtsstand ist der Sitz der Praxis BrassBeratung (Bergisch Gladbach). Silvia Brass (Inhaberin) haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Silvia Brass über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.


Beratervertrag (Coaching) für Einzelklienten

Aktualisiert: 120.01.2023

Der Beratervertrag wird zwischen Frau Silvia Brass (im folgenden Coach/ Beraterin genannt) und der Klientin/dem Klienten (im folgenden Klient genannt) geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Klient nimmt eine psychologische Beratung (Coaching) bei Silvia Brass in Anspruch. Beide definieren gemeinschaftlich das Anliegen der Beratung. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch systemische, hypnotherapeutische, wingwave und andere Arbeitsmodelle und Methoden aus dem Coaching und der Beratung. Die Beratung dient der Zielbildung, Ressourcenaktivierung, Stressbewältigung, Leistungscoaching, Emotionscoaching, Überwindung psychosozialer Probleme sowie der Begleitung durch die Beraterin bei der beruflichen und privaten Neuausrichtung des Klienten. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Beraterin ein multimodales Beratungsverfahren ein, welchen anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u .A. tiefenpsychologische, systemische, verhaltenstherapeutische, neuropsychologische und humanistische Beratungs-, Coaching- und Therapie-Methoden.

Gemäß Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/ kann auch nicht ersetzt werden.  Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

§ 2 Beratungserfolg

Silvia Brass kann den gewünschten oder geplanten Erfolg, sowie das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der Klient – arbeiten jedoch nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Beratungserfolg einstellt.

§ 3 Beratungsdauer

Ein durchschnittliches Coaching sollte den Umfang von 5 Sitzungen nicht Überschreiten. Beratungen können 10 oder mehr Sitzungen umfassen. Beide Parteien vereinbaren dies mündlich und ggf. unter § 10 Sonstiges. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.

§ 4 Schweigepflicht

Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.

§ 5 Gesundheitszustand

Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung (Coaching) aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der Klient, dass er dies dem Coach mitteilt und der/ die Therapeut/in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist/ wird und dieser Beratung auch zustimmt.

§ 6 Beratungsausschluss

Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.

Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird sofort abgebrochen wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt.

§ 7 Beratungshonorar

Der Klient zahlt die anfallenden Beratungskosten nach der Beratung. Hier kann unter den Möglichkeiten der Barzahlung, Überweisung oder Rechnungsstellung gewählt werden.

Die Kosten entnehmen Sie bitt der Startseite bzw. der Seite Kosten und Kostenübernahme. Eine Einheit beläuft sich auf 50 min. Sollten nach gemeinsamer Entscheidung zwei Einheiten zusammengelegt werden, beträgt eine Doppeleinheit ca. 100 Minuten. Das Gleiche gilt für eine halbe Einheit die hinzu gewählt wird. Diese beläuft sich dann auf ca. 25 min. Sollte die Beratung in den Räumlichkeiten des Klienten oder an einem anderen Ort der Wahl des Klienten stattfinden (außerhalb der Räumlichkeiten der Beraterin) entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrt pro anteiliger Zeitstunde. Es Der Klient erhält eine Rechnung. Die Zahlungsverpflichtung besteht jedoch auch, wenn der Klient versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat.

Der vereinbarte Betrag ist zu zahlen an: Silvia Brass

§ 8 Termine und Ausfallhonorar

Die Termine werden vom Klienten und Berater im Voraus vereinbart. Sollte der Klient den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, schuldet er Silvia Brass ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Beratungshonorars und ggf. die Erstattung der Reise- und Zeitkosten. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 48 Stunden zuvor schriftlich abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient die Beraterin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. einen entsprechenden Nachweis erbringen.

§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis (Bergisch Gladbach). Silvia Brass (Inhaberin) haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Silvia Brass über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.


Teilnahme­bedingungen für offene Workshops und Trainings

Aktualisiert: 10.07.2015

  1. Teilnahme: Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, bei dem keine gesundheitlichen bedenken bestehen.
  2. Anmeldung: Anmeldungen richten Sie bitte mit Ihren Kontaktdaten an:
    Silvia Brass, Wilhelm-Klein-Str. 4, 51427 Bergisch Gladbach oder an info<at>brassberatung.de
    Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde.
  3. Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Gebührenschuldner ist der Vertragspartner, unabhängig von Leistungen Dritter. Das Seminarentgelt ist spätestens eine Woche vor Trainingsbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
  4. Rücktritt und Kündigung: Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist nur bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen bei später eingehendem Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch das volle Seminarentgelt in Rechnung stellen. Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre schriftliche Rücktrittsmeldung eingeht. Aus Kulanz akzeptieren wir jedoch auch die Seminarteilnahme von Ersatzpersonen.
  5. Durchführung der Veranstaltung, Terminverschiebung: Die Veranstalter behalten sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer wird kurzfristig benachrichtigt. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte, Termine, Programmablauf, Inhalt, Dozenten, Kursgebühren nach freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum bleiben vorbehalten.
  6. Haftung: Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Der Veranstalter haftet für unmittelbare Schäden, die sie zu vertreten haben, unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden herrühren mögen, nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist Bergisch Gladbach.


Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Telefon- und Online­beratung

Aktualisiert: Stand 20.01.2023

Die Geschäftsbedingungen dienen zur rechtlichen Sicherheit beider Vertragspartner und sollen eine vertrauensvolle und harmonische Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Ratsuchender und mir als Berater gewährleisten. Mit der Bezahlung der Telefonberatung erkennt der Ratsuchende die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dieses Angebot erfolgt ausschließlich gemäß der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen meiner schriftlichen Bestätigung.

Leistungsgegenstand

1. Die Beraterin bietet auf Anfrage eine kostenpflichtige telefonische bzw. Online-Beratung an, Kosten entnehmen Sie bitte der Startseite bzw. der Seite Kosten und Kostenübernahme. Das Beratungshonorar für die Telefon- bzw. Onlineberatung richtet sich nach der Beratungsdauer  und ist im Voraus zu entrichten. Der Ratsuchende wird nach der Bezahlung zu einem festen, vorher vereinbarten Termin angerufen bzw. Online z.B. über Zoom kontaktiert (im deutschen Netz). Eine Handy-Nummer wird akzeptiert, die zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Ratsuchende.

Beratungsbedingungen

2. Die Beraterin sichert dem Ratsuchenden absolute Diskretion zu. Alle Informationen aus der Beratung werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

3. Die Beraterin leistet bei ihrem Angebot zur Telefonberatung keine Diagnostik im Hinblick auf psychische- oder psychosomatische Störungen. Gemäß des Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 umfasst die Dienstleistung nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.

Beratungsausschluss

5. Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.

6. Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird sofort abgebrochen wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt.

Terminabsprache

7.  Die Terminvereinbarung für das telefonische bzw. Online-Beratungsgespräch erfolgt telefonisch oder per Mail. Ein Termin gilt nur als fester, verbindlicher Termin wenn zuvor der Eingang des Honorars erfolgt ist.

8. Terminverschiebungen bei der Telefonberatung können nur bis maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail angemeldet werden. Sie gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Beraterin bestätigt wurden.

Nichteinhaltung der Termine, Ausfallhonorar, Rückerstattung

9. Die Termine werden vom Klienten und Berater im Voraus vereinbart. Sollte der Klient den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, schuldet er Silvia Brass ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Beratungshonorars und ggf. die Erstattung der Reise- und Zeitkosten. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 48 Stunden zuvor schriftlich abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient die Beraterin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Technische Störungen

10. Bei technischen Defekten, wie Abbruch der Verbindung legt der Ratsuchende den Hörer auf. Die Beraterin versucht danach 3-mal eine neue Verbindung zum Ratsuchenden aufzubauen. Gelingt das nicht erhält der Ratsuchende von der Beraterin eine E-Mail mit einem neuen Gesprächstermin. Ist eine Verbindung aus anderen technischen Gründen dauerhaft nicht möglich, obliegt es dem Ratsuchenden, der Beraterin eine andere Festnetznummer für die Beratung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.

Datenschutz

12. Bei der Bezahlung der Beratung werden eventuell personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, etc.) an die Beraterin übermittelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt  nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind.

Haftungsausschluss

13. Es wird keine Haftung für jede mögliche Ungenauigkeit oder fehlende Information der Beratung und getroffene Entscheidungen des Ratsuchenden, die auf der Grundlage der Beratung getroffen wurden, übernommen. Die Beraterin haftet ebenfalls nicht, wenn die Telefonberatung infolge höherer Gewalt, wegen technischer Probleme oder infolge sonstiger von der Psychologin nicht zu vertretender Vorkommnisse nicht zustande kommt oder unterbrochen wird.

Gerichtsstand

14. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Beraterin und dem Ratsuchenden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht des Praxissitzes der Anbieterin, Bergisch Gladbach.

Schlussbestimmungen

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Regelung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.